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Corona-Regeln vom Februar 2022

Liebe Sportler und Sportlerinnen,

 

ab dem 24. Februar 2022 gilt bei uns im Haus die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass der Zutritt der Sportstätte nur für genesene, geimpfte oder getestete (tagesaktueller Bürgertest) erwachsene Personen gestattet ist.

 

Bitte haltet daher Euren Impfausweis, Genesungs- oder Testnachweis sowie Euren Personalausweis beim Betreten des Budokans bereit.

 

Eine Ausnahme bilden hier lediglich Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, da diese durch die Schule regelmäßig getestet werden.

 

Im Gebäude müssen ausschließlich FFP2-Masken getragen werden, die nur während des Sports abgenommen werden dürfen. Dies gilt sowohl auf den Fluren als auch in den Umkleideräumen und betrifft Sportler und Begleitpersonen, wie zum Beispiel die Eltern, gleichermaßen.

 

Trotz all dieser Schutzmaßnahmen bitten wir Euch, die uns allen bekannten Abstand- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Wir richten uns mit unseren Vorgaben an die zurzeit gültige Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung. Dies ist zu unserem und eurem Schutz und trägt dazu bei, dass die Sportvereine auch weiterhin geöffnet bleiben können.

 

Wir wünschen Euch und Euren Familien, bleibt gesund und wenn Ihr es noch nicht getan habe, lasst Euch impfen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand des Budokan Bümmerstede e.V.

 

24.02.2021

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